SERMA – Zugriff auf Diebstahl- und Sicherheitsdaten von Fahrzeugherstellern

SERMA

Ab dem 01.04.2024 wird SERMA in Deutschland eingeführt. Diese Einführung ist Teil einer bereits weit verbreiteten Berichterstattung über eine Zertifizierung, die es ermöglicht, auch nach dem genannten Datum Diebstahl- und Sicherheitsdaten von Fahrzeugherstellern zu erhalten.

Falls Sie Original-Hersteller-Diagnose-Tools oder die Dienste eines Fernwartungsanbieters nutzen, um auf diebstahl- und sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) zuzugreifen, wird künftig eine Zulassung für Ihr Unternehmen erforderlich sein. Ebenso müssen Ihre Mitarbeiter autorisiert sein, um auf diese Informationen zuzugreifen. Zukünftig erfolgt der Zugriff über die Trustcenter-App mittels eines elektronischen Zertifikats, das von SERMA nach erfolgreicher Zulassung und Autorisierung ausgestellt wird.

SERMA kurz erklärt

SERMA – Die Konformitätsbewertungsstelle für alle unabhängigen Wirtschaftsakteure.

Ab 1. April 2024 kein Zugriff auf diebstahl- und sicherheitsrelevante Fahrzeug-OBD-Funktionen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) in den Fahrzeugherstellerportalen und über die Hersteller-Diagnosegeräten.

Für den Zugriff auf diebstahl- und sicherheitsrelevante RMI benötigen Sie zusätzlich zu ihren bisherigen Logindaten ein personalisiertes elektronisches Zertifikat. Das elektronische Zertifikat erhalten Sie nach Überprüfung Ihres eingereichten Antrages und Ihrer Unterlagen bei SERMA.

Die Konformitätsbewertungsstelle SERMA hat die Aufgabe, Ihren Antrag auf Zulassung und den Antrag auf Autorisierung Ihrer Mitarbeiter zu überprüfen und erteilen Ihnen nach positivem Prüfergebnis die Zugangsberechtigung zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI). Dazu erhalten Ihre zuvor autorisierten Mitarbeiter ein personalisiertes, elektronisches Zertifikat über eine App direkt auf das Smartphone.

Das Prüfverfahren erfolgt gemäß dem SERMI-Schema und der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858, Anhang X, Anlage 3. Beachten Sie hierzu die SERMA-Bedingungen.

Weitere Informationen, zum Beispiel zum Ablauf der Antragsstellung finden Sie auf der SERMA-Homepage.

Quelle: SERMA-Homepage 

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