Einführung der Partikelmessung zum 1. Januar 2023

Partikelmessung

Für die Einführung des Partikelmesseverfahrens an Dieselmotoren zum 1. Januar 2023 in Deutschland wird es keine Verschiebung geben. „Diesbezüglich im Markt kursierende Gerüchte sind falsch“, sagt Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband.

Die Task-Force-Gruppe Partikelmessung wurde 2021 unter Leitung des ASA-Bundesverbandes, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und den Gutachtern DEKRA/TÜV Nord gegründet. Aufgabe der Gruppe ist, die Einführung des Partikelmesseverfahrens für Dieselmotoren zum 1. Januar 2023 zu begleiten. Die Gruppe tagt im Abstand von zwei Monaten und soll frühzeitig Probleme im Einführungsprozess identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Problemlösung erarbeiten. Teilnehmer in die Projektgruppe entsenden die DAkkS, der ZDK, das BMDV, die BASt, Gutachter, Kalibrierlabore, Gerätehersteller, die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) sowie die Eichbehörden.

Lieferketten gestört

Thema der 6. Task-Force-Sitzung am 01. Juni 2022 war neben dem aktuellen Stand der Zulassungen und Akkreditierungen die Tatsache, dass bedingt durch die Folgen der Pandemie und den Krieg zwischen der Ukraine und Russland, Lieferketten massiv beeinträchtigt oder komplett unterbrochen sind. „Die in Teilen der Welt immer noch anhaltende Pandemie und der damit verbunden Lock Down in Asien erschweren seit einigen Monaten massiv die Beschaffung wichtiger Teile und Komponenten für die Geräteproduktion“, beschreibt Harald Hahn die aktuellen Herausforderungen.

Dadurch seien die Gerätehersteller aktuell beispielsweise gezwungen, selbst während der Baumusterprüfung für Ersatzkomponenten zu sorgen. „Dieser Prozess ist sehr aufwändig und führt zwangsweise zu Verzögerungen“, so Hahn.

Unter Berücksichtigung dieser besonderen Situation zieht das Verkehrsministerium (BMDV) in Erwägung, eine Übergangsregelung einzuführen. Deren Inhalte wurden im 6. Task Force Meeting vorgestellt und diskutiert. Vor dem endgültigen Inkrafttreten muss die Übergangsregelung noch mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgestimmt werden.

Übergangslösung in Diskussion

Da aus heutiger Sicht eine ausreichende Marktabdeckung aus den oben genannten Gründen nicht sichergestellt werden kann, wird folgende Übergangsregelung in Erwägung gezogen:

  1. Der 1. Januar 2023 als Einführungstermin für die Partikelmessung bleibt bestehen und wird nicht verschoben.
  2. Alle AU-Betriebe/Prüfstellen, die rechtzeitig zum 01.01.2023 ein Gerät erhalten haben, müssen verpflichtend die Partikelmessung durchführen.
  3. Alle anderen AU-Durchführenden dürfen unter strengen und noch zu definierenden Bedingungen für einen eng begrenzten Übergangszeitraum eine Opazitätsmessung durchführen.
  4. Die Bedingungen, sowie die zeitliche Dauer der Übergangsfrist werden noch festgelegt und zeitnah bekannt gegeben. Dabei wird eine Bedingung ein Stichtag für den Nachweis einer Geräte-Bestellung sein.

Die Dauer des Übergangszeitraums wird erst im Herbst festgelegt, sodass aufgrund des Fortschrittes bei der Baumusterprüfung der Geräte und der Akkreditierung der Kalibrierlabore eine fundiertere Basis zur Verfügung stehen wird.

Frühzeitig bestellen

In diesem Zusammenhang weisen die Gerätehersteller nochmals eindringlich darauf hin, dass Betriebe mit AU-Berechtigung aufgrund der schwierigen Beschaffungssituation möglichst frühzeitig Geräte bestellen sollten – dies unabhängig vom Status der Baumusterprüfung.

„Es gilt wie bei allen Bestellvorgängen “First in First out”. Die Gerätehersteller haben sich auf entsprechende Stückzahlen eingestellt, die auch nach Erteilung der Baumusterprüfung und der notwendigen Kalibrierung unmittelbar in den Markt gebracht werden“, sagt Hahn. Lange Vorlaufzeiten bei der Beschaffung führen aber unweigerlich zu langen Lieferzeiten oder Lieferabrissen, sodass man gut beraten sei, frühzeitig eine Bestellung zu platzieren.

Auch der Akkreditierungsprozess ist derzeit bei den Kalibrierlaboren in Arbeit. Akkreditierungen von Kalibrierlaborern sind im zweiten und dritten Quartal 2022 zu erwarten.

Quelle: ASA-Verband

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