Drohende Insolvenz erkennen

Insolvenz

Der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) berichtet:

Handwerksbetriebe sollten Warnsignale einer drohenden Insolvenz bei Vertragspartnern, wie zum Beispiel Überschreitung von Zahlungszielen und das Hinauszögern von Abnahmen, erkennen und die richtigen Maßnahmen ergreifen. Das neue Praxis Recht bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.

Auszug aus dem ZDH Praxis Recht:

Warnsignale

Handwerksbetriebe sollten auf bestimmte Warnsignale achten, die auf eine drohende Insolvenz des Vertragspartners (gewerbliche Kunden oder Lieferanten) hinweisen. In der Regel bildet sich eine drohende Insolvenz als schleichender Prozess ab.

Folgende Anzeichen können bei gehäuftem Auftreten auf eine drohende Insolvenz hinweisen:

  • Überschreitung von Zahlungszielen (Kunden).
  • Bitte um Gewährung längerer Zahlungsziele (Kunden).
  • Hinauszögerung der Abnahme bei Werkverträgen (Kunden).
  • Neue Aufträge trotz Altschulden (Kunden).
  • Bitte um Ratenzahlung zur Tilgung der Altverbindlichkeiten (Kunden).
  • Lieferprobleme und nachlassende Qualität (Lieferanten).
  • Keine Gewährung von bisher üblichen Skonti-Abzügen (Lieferanten).
  • Neue Bankverbindung.
  • Entlassungen von Beschäftigten.
  • Neue Gesellschaftsform.
  • Verlagerung des Betriebssitzes.
  • Schließung von Niederlassungen.

Sofortmaßnahmen

1. Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen

Bei Vorliegen von Anzeichen …

 

 

Quelle: ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks

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