Aktualisierte Hilfestellung zu den GoBD ab sofort verfügbar
Version 2.2 des GoBD-Praxisleitfadens steht kostenfrei zum Download bereit
Die AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.) berichtet auf ihrer Homepage
Die neue Version 2.2 des GoBD-Praxisleitfadens der AWV berücksichtigt Änderungen aufgrund des sog. DAC 7-Umsetzungsgesetzes. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem die Abgabenordnung (AO) sowie das Einführungsgesetz zur AO (EGAO) mit dem Ziel der Modernisierung und Beschleunigung der Betriebsprüfung angepasst. Durch das neue EGAO wurde in diesem Kontext erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Berücksichtigung von Steuerkontrollsystemen im Besteuerungsverfahren geschaffen.
Im neu konzipierten Kapitel 5 „Verfahrensdokumentation und die Darstellung des GoBD-bezogenen internen Kontrollsystems einschließlich desSteuerkontrollsystemen “ werden die Neuerungen vorgestellt und erläutert.
Aus der Praxis für die Praxis
Seit dem 1. Januar 2015 gelten die GoBD (seit 1. Januar 2020 in neuerer Fassung), die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Und seitdem wird in Unternehmen und Fachwelt diskutiert, ob und welche Maßnahmen hiernach zu ergreifen sind.
Für ein besseres Verständnis der GoBD und deren Anwendung hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V., auf Initiative und in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Wirtschaftskammern und -verbänden, im Arbeitskreis 3.4 „GoB beim IT-Einsatz“ einen GoBD-Praxisleitfaden entwickelt, an dem sich Unternehmen und deren steuerliche Berater orientieren können. Der Praxisleitfaden erklärt, wie qualifizierte Entscheidungen zur Organisation der digitalen Buchführung getroffen werden und vermittelt das hierfür notwendige Hintergrundwissen.
Kostenfreier Download
Die Publikation kann kostenfrei bestellt und heruntergeladen werden. Nach erfolgter Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Download-Link zur PDF-Datei (ca. 2,5 MB).
Nächstes Update schon 2024?
Der Leitfaden ist als „lebendes“ Dokument konzipiert, in das neue Entwicklungen und Hinweise kurzfristig aufgenommen werden können. Neue Entwicklungen rund um die GoBD sind bereits im Jahr 2024 zu erwarten.
Bleiben Sie informiert!
Wir werden wichtige Änderungen in den GoBD auch zukünftig zeitnah in eine neue Version des Leitfadens integrieren, um Ihnen weiterhin eine aktuelle, praxisorientierte Hilfestellung zu geben. Über das Erscheinen einer neuen Version des Praxisleitfadens informieren wir Sie mit dem AWV-Newsletter sowie auf der AWV-Website.
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Weitere Informationen
→ zum Hintergrund: GoBS, GoBD und Entwurf der GoBIT
→ zum AWV-Arbeitskreis 3.4 „GoB beim IT-Einsatz”
→ zu den AWV-Veröffentlichungen zum Thema Steuer- und Handelsrecht
Quelle: AWV
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