Das Deutschland-Ticket als Jobticket

Deutschland-Ticket

DATEV-TRIALOG, das Magazin für erfolgreiche Unternehmen & Selbständige, berichtet:

Corporate Benefits steigern die Mitarbeiter­bindung und sind für Arbeit­geber im Gegen­satz zu ei­ner Gehalts­er­hö­hung auch noch steuer- und ab­ga­ben­frei. Spen­die­ren Sie Ih­ren Be­schäf­tig­ten doch das so­ge­nann­te 49-Euro-Ticket als Job­ticket.

Corporate Benefits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, zusätzlich zu einer angemessenen Entlohnung, ein wichtiger Aspekt der Mitarbeiterzufriedenheit und des Employer Brandings eines Unternehmens. Diese Benefits, auch Mitarbeitervorteile oder Mitarbeiterangebote genannt, sind zusätzliche Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bietet, um sie zu motivieren und an sich zu binden. Das ist in Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels auch besonders wichtig. Es geht nicht mehr nur darum, neue Talente zu gewinnen, auch vorhandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen gehalten werden.

Ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitern gute Benefits anbietet, zeigt Wertschätzung und steigert den Wohlfühlfaktor. Im Rahmen des Recruiting können sie sogar zum Zünglein an der Waage werden, wenn sich die Angebote ansonsten wenig unterscheiden. Gleichzeitig haben sie für den Arbeitgeber den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu Gehaltserhöhungen und Prämien steuer- und abgabenfrei sein können.

Corporate Benefits gibt es in unterschiedlichen Varianten: Versicherungen, Gesundheits- und Wellnessprogramme, flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten oder auch Jobtickets.

Das Deutschland-Ticket als Corporate Benefit

Jobtickets, Fahrtkostenzuschüsse oder auch Firmenräder sind ein beliebter Benefit. Auch das neue Deutschland-Ticket der Bundesregierung, das seit dem 1. Mai gültig ist, können Unternehmen als Jobticket einsetzen.

WAS IST DAS DEUTSCHLAND-TICKET?

Mit dem Deutschland-Ticket kann ab 1. Mai 2023 ganz Deutschland für den Einführungspreis von 49,00 Euro im Monat im Nahverkehr bereist werden. Dazu gehört der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie die Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse. Eine genaue Aufstellung finden Sie bei der Deutschen Bahn.

Die Hälfte der Mehrkosten, die den Bundesländern durch das Ticket entstehen, trägt der Bund. Er beteiligt sich bis 2025 jährlich mit 1,5 Milliarden. Danach ist ein neues Gesetzgebungsverfahren geplant, um das Deutschland-Ticket dauerhaft zu sichern.

HINTERGRUND DES DEUTSCHLAND-TICKETS

Mit dem Deutschland-Ticket knüpfen die Deutsche Bahn und die Bundesregierung an das 9-Euro-Ticket aus dem letzten Jahr an. Mit diesem konnten Reisende in den Monaten Juni, Juli und August 2022 für nur 9 Euro monatlich deutschlandweit alle Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr nutzen.

Das 9-Euro-Ticket entstand als Teil des Energie-Entlastungspaketes. Es sollte die Bürgerinnen und Bürger auf Grund der gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität finanziell entlasten. Außerdem sollte es als Anreiz dienen, auf die umweltschonenderen öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen und damit Kraftstoffe einzusparen.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen berichtete in seiner Abschlussbilanz, dass das Ticket 52 Millionen Mal verkauft wurde. Hinzu kamen noch circa 10 Millionen Reisende, deren bisherige Abos automatisch auf das vergünstigte Ticket umgestellt wurden.

Das Deutschland-Ticket als Jobticket

Als Jobticket bezeichnet man eine Monats- oder Jahresfahrkarte, die Arbeitgeber üblicherweise bei einem regionalen Verkehrsbetrieb erwerben und vergünstigt oder kostenlos an ihre Mitarbeiter weitergeben. Der Ticketpreis kann dabei über unterschiedliche Möglichkeiten vom Arbeitgeber bezuschusst oder finanziert werden.

Auch das Deutschland-Ticket kann als Jobticket genutzt werden. Es ist bundesweit zu einheitlichen Konditionen erhältlich. Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis pro Monat und Ticket bezuschusst, kann es bis einschließlich 31. Dezember 2024 mit zusätzlich 5 Prozent Rabatt ausgegeben werden. Damit sparen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 30 Prozent und müssten statt 49,00 Euro nur noch 34,30 Euro bezahlen.

Natürlich steht es Arbeitgebern frei, einen höheren Zuschuss zu zahlen. Das motiviert nicht nur zur Nutzung der ÖPNV und der SPNV, es unterstützt die Mitarbeiter auch finanziell in Zeiten von gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität. Ein attraktives Plus zum Gehalt.

Jobtickets und die Lohnsteuer

DAS JOBTICKET ALS SACHBEZUG

Arbeitgeberleistungen können seit dem 1.Januar 2019 in Form von Barzuschüssen oder bei Gewährung eines Jobtickets (Sachbezug) für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Personennahverkehr lohnsteuerfrei bleiben (siehe §3 Nr.15 EStG). Dazu muss der Arbeitgeber einen Zuschuss beispielsweise zum Deutschland-Ticket geben. Aber Achtung, Gehaltsumwandlungen sind dagegen nicht steuerfrei.

Wenn sich Arbeitgeber für die Ausgabe eines Jobtickets, wie beispielsweise das Deutschland-Ticket, entschließen, wenden sie sich zwecks Voraussetzungen und Konditionen an ihren Verkehrsbund. Oft besteht beispielsweise eine Mindestabnahmemenge für die Abonnements.

In diesem Fall muss die Summe der steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüsse in der Jahreslohnsteuerbescheinigung ihrer Arbeitnehmer gesondert ausgewiesen werden. In der persönlichen Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer verringert sich dann die Entfernungspauschale in Höhe des gewährten steuerfreien Zuschusses. Die möglichen Freigrenzen sowie die Bescheinigungspflicht besprechen Arbeitgeber am besten mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

BARZUSCHUSS ZUM JOBTICKET

Arbeitnehmer können das Deutschland-Ticket auch selbst zum vollen Preis kaufen und die Rechnung im Anschluss dem Arbeitgeber vorlegen. Dieser kann dann einen Barzuschuss geben, der auch lohnsteuerfrei ist.

Im Gegensatz zur Finanzierung des Jobtickets als Sachbezug müssen die Arbeitnehmer in diesem Fall einen monatlichen Nachweis beim Arbeitgeber erbringen, dass sie das Ticket verlängert haben. Das Deutschland-Ticket ist dann ein monatlich gültiges Jobticket.

Auch die Summe dieser steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse müssen gesondert in der Jahreslohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird dieser Betrag dem Arbeitnehmer auf die Entfernungspauschale angerechnet.

JOBTICKET UND GEHALTSUMWANDLUNG

Nach §3 Nr.15 EStG sind Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitsgebers dann für den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Das ist bei einer Gehaltsumwandlung nicht der Fall.

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch die Umwandlung des Gehalts vereinbart, können sie diese in die allgemeine monatliche Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge fallen lassen. Dann bleibt auch sie lohnsteuerfrei. Allerdings muss der Arbeitgeber hier ein Auge auf Monate haben, in denen die Freigrenze bereits ausgereizt wird, beispielsweise in der Weihnachtszeit. Sie sollten also je Monat vorausschauend berechnen, ob das Deutschland-Tickets als Jobticket steuerfrei finanzierbar ist.

Quelle: TRIALOG

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