Partikelmessung: BLFA-TK kippt Übergangregelung

Partikelmessung

Der ASA-Verband berichtet.

Einführung der Partikelmessung erst bei ausreichender Marktabdeckung mit PN-Messgeräten

Der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) hat in seiner 174. Sitzung am 28./29.09. mit eindeutiger Mehrheit der Länder die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02. September 2022 verkündete Übergangsregelung zur Einführung des Partikelzählverfahrens bei Dieselmotoren  um 1. Januar 2023 abgelehnt.

Die Regelung des BMDV sah vor, am Einführungstermin 1. Januar 2023 festzuhalten, dabei jedoch in zwei Stufen vorzugehen. Geplant war demnach, dass alle Prüfstellen/Prüfstützpunkte, die zum 1.1.2023 bereits über ein entsprechendes PNMessgerät verfügen, das Partikelzählverfahren im Rahmen von Abgasprüfungen anwenden müssen.

Die Übergangsregelung sah weiterhin vor, dass Prüfstellen/Prüfstützpunkte ohne entsprechendes PN-Messgerät auch über den 1. Januar 2023 hinaus bei Abgasprüfungen das aktuelle Trübungsmessverfahren für einen noch zu definierenden Zeitraum anwenden dürfen.

Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass sie ihre verbindliche Bestellung eines PN-Messgeräts vor dem 01. November 2022 nachweisen können. Kein BestellNachweis vor dem 1. November 2022 und kein PN-Messgerät am 1. Januar 2023 hätte bedeutet, die Prüfstützpunkte/ Prüfstellen hätten entsprechende Fahrzeuge nicht prüfen dürfen.

Flächendeckendes PN-Messverfahren mit flexiblem Einführungstermin

Diese Übergangsregelung hat der Bund-Länder-Fachausschuss abgelehnt und zielt stattdessen auf eine flächendeckende Einführung des Partikelmessverfahrens bis spätestens 1. Juli 2023. Die Einführung kann auch früher erfolgen, wenn die flächendeckende Geräteversorgung der Prüfstützpunkte/Prüfstellen vorher erreicht ist. „Die Bundesregierung trägt dem  Beschluss des Bund-Länder Fachausschusses Rechnung und wird zum 31.Oktober eine geänderte AU-Richtlinie veröffentlichen. Diese wird vorsehen, dass die PN-Messung so lange  ausgesetzt wird bis eine ausreichende Marktabdeckung durch PN-Messgeräte erreicht ist“, erklärt Harald Hahn Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband.

BMDV überwacht Geräteausstattung im Markt

Den Stand der Marktabdeckung mit PN-Messgeräten soll eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BMDV kontinuierlich überwachen. „Sobald die Arbeitsgruppe eine ausreichende  Verfügbarkeit von kalibrierten PN-Messgeräten feststellt, legt das BMDV kurzfristig über eine weitere Verkehrsblattverlautbarung die PN-Messung als verpflichtend für alle  Prüfstellen/Prüfstützpunkte fest.“ Kurzfristig bedeutet laut Hahn dabei, von der Feststellung der Marktabdeckung bis zur verpflichtenden Einführung der PN-Messung vergehen nur wenige Wochen.

Keine Zeit verlieren

Prüfstellen/Prüfstützpunkte die zum Einführungstermin Partikelmessungen anbieten möchten, seien schlecht beraten, den Beschluss des Bund-Länder-Fachausschuss jetzt als Signal für eine deutlich verlängerte Beschaffungszeit für PN-Messgeräte zu deuten.

„An den grundsätzlichen Problemen, die erst zu dem Vorschlag der Übergangslösung durch das BMDV geführt haben, also der erschwerten Bauteilebeschaffung, den gestörten Lieferketten und infolgedessen verzögerten Baumusterprüfungen und Kalibrierungen für die Geräte, hat der Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses nichts geändert“, sagt Harald Hahn.

Einführungstermin 1. Juli – oder früher?

Alle PN-Messgeräte-Hersteller sowie die Zulassungsbehörden würden mit Hochdruck an der marktreifen Bereitstellung von PN-Messgeräten arbeiten. „Bei der Bestellung auf Zeit zu spielen, birgt jetzt auch noch ein weiteres Risiko: Es gibt keinen fest fixierten Einführungstermin für das Partikelmessverfahren. Das wird möglicherweise spätestens der 1. Juli 2023 sein. Entsprechende Marktabdeckung mit PNMessgeräte vorausgesetzt, kann aber auch ein deutlich früherer Termin gelten“, so Harald Hahn abschließend.

Weitere Informationen erhalten Sie von der ASA-Geschäftsstelle
Telefon: +49 8106 99960-27 / E-Mail: geschaeftsstelle@asa-verband.de / Internet: www.asa-verband.de

Quelle: Pressemeldung ASA-Verband

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