Elektronische Rechnung wird Pflicht

Auch Mecklenburg-Vorpommern setzt nun auf XRechnung

Die elektronische Rechnung ist weiter auf dem Vormarsch. Mit Mecklenburg-Vorpommern setzt ein weiteres Bundesland verpflichtend auf die elektronische Rechnungsstellung durch seine Lieferanten. Seit dem 1. April 2023 müssen Rechnungen an seine öffentliche VerwaltungXRechnung nach dem Standard XRechnung gestellt werden. Damit ist das nordöstliche Bundesland neben Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und dem Saarland bereits das fünfte, das nach dem Bund die elektronische Rechnung obligatorisch eingeführt hat – und weitere werden folgen. Für Unternehmen, die Leistungen für die öffentliche Hand erbringen, empfiehlt es sich also, ihre Rechnungsprozesse schnellstmöglich darauf einzustellen.

Unternehmen, die auf die elektronische Rechnung umstellen wollen, können das bereits vollumfänglich tun. Unabhängig von der Pflicht müssen nämlich nahezu alle öffentlichen Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen auch heute schon digitale Rechnungen akzeptieren. Zudem bringt der Umstieg auch wirtschaftliche Vorteile, denn durch die Digitalisierung der Rechnungsverarbeitung lassen sich Prozesse verbessern, beschleunigen und kostengünstiger gestalten. Neben dem Wegfall von Kosten für Druck, Kuvertierung und Versand von Papier ist bei elektronischen Rechnungen auch eine deutlich effizientere Weiterverarbeitung in den kaufmännischen Prozessen und in der Zusammenarbeit mit der Steuerberaterin bzw. dem Steuerberater möglich.

Zudem wird die elektronische Rechnungstellung mittelfristig für alle Leistungen und Lieferungen zwischen Unternehmen zur Pflicht werden. Um den länderübergreifenden innergemeinschaftlichen Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, hat die EU-Kommission im Dezember 2022 unter dem Namen VAT in the Digital Age (ViDA) einen Gesetzesvorschlag vorgestellt. Er sieht unter anderem vor, die E-Rechnung für den Rechnungsaustausch im B2B-Geschäft in der EU vorzuschreiben. Auch die Bundesregierung arbeitet an einem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des inländischen Umsatzsteuerbetruges. Laut Koalitionsvertrag will sie „ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird“. Wie ein solches Meldesystem aussehen könnte, wird in Fachkreisen zurzeit diskutiert. Es soll möglichst im Einklang mit den von der EU-Kommission erstellten Vorgaben stehen, damit für Unternehmen in Deutschland kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Quelle: DATEV

Die WERBAS-Schnittstelle unterstützt folgenden Exportversionen von XRechnung:

  • XRechnung Version 2.1.1
  • XRechnung Version 2.2.0

Sie können die gewünschte Version in der Voreinstellung [Rechnung XML/PDF-Export] auswählen. Bei Interesse sprechen Sie Ihren WERBAS-Gebietsleiter an.