Arbeitszeiterfassung ab sofort Pflicht

Das gilt jetzt für Arbeitnehmer und Unternehmen

Ein Beitrag von merkur.de Patricia Huber vom 6.12.2022

Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt: Die Erfassung der Arbeitszeit ist ab sofort Pflicht. Was das jetzt für den Alltag in Unternehmen bedeutet.Arbeitszeiterfassung

Erfurt – Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt demnächst für Änderungen im Alltag vieler Arbeitnehmer. Einem aktuellen Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts zufolge müssen künftig alle Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit erfassen. Doch was bedeutet das jetzt für Arbeitnehmer und deren Firmen? Wie schnell muss die neue Regelung umgesetzt werden und was bedeutet das für die Vertrauensarbeitszeit? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Zeiterfassung: Was hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt?

Es besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (1ABR 22/21). Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

„Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, sagte Gallner in der Verhandlung. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht zog aber nicht das Arbeitszeit-, sondern das Arbeitsschutzgesetz heran.

Was müssen Unternehmen jetzt ändern?

Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Diese Pflicht können sie aber auch auf die Mitarbeiter selbst übertragen. Dabei ist es egal, ob die Zeiterfassung digital oder in Papierform erfolgt, erklärt Arbeitsrechtsanwalt Gerhard Kronisch auf LinkedIn. Unternehmen müssten nun Lösungen zur „umfassenden Arbeitszeiterfassung einrichten“, meint auch der Fachanwalt Michael Kalbfus von der Kanzlei Noerr in München.

Bedeutet das Urteil jetzt das Ende der Vertrauensarbeitszeit?

Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung häufig praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben wird, weil damit mehr Kontrolle besteht. „Die Frage ist, ob Regelungen zu Vertrauensarbeitszeit so wie bisher noch möglich sind“, so der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing . Andere Fachleute sind da optimistischer. Gerichtspräsidentin Gallner sagte dazu, nach dem EuGH-Urteil habe Deutschland Gestaltungsspielraum „über das Wie, nicht das Ob der Arbeitszeiterfassung“.

Quelle: merkur.de

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